1. Konsensus zu basalen Implantaten (Version 2, 2006)

Internationale Implantatstiftung

Wir sind eine gemeinnützige und wissenschaftlich ausgerichtete Stiftung des Privatrechts, die Patientenerfahrungen und Ergebnisse von
Zahnimplantat-Versorgungen nach Knochenaufbau
erfassen und bewerten möchte.

Ziel ist die Erstellung einer Studie zur dentalen Versorgungsrealität in Deutschland / Österreich / Schweiz.

Einsender (Patienten u.a.) erhalten eine fachliche Einschätzung und Bewertung, kostenfrei und vertraulich.

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1. Konsensus zu basalen Implantaten

(Version 2, 2006)

Aufgrund der Weiterentwicklung der Technologie und Neuerungen in der Nomenklatur, sowie aufgrund der Tatsache dass heute neue Therapieoptionen durch basale Schraubenimplantate zur Verfügung stehen, wurde durch die Internationale Implantatstiftung der „Konsensus zu BOI“ (1999) überarbeitet. Es wird hiermit der 2. Konsensus zu basalen Implantaten der Fachöffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Copyright: Internationale Implantatstiftung, München, 2006.

Definition

Basal osseointegrierte Implantate (basale Implantate) übertragen die Kraft parallel zur einwirkenden Kraft auf eine oder mehrere horizontale Scheiben oder Ringe. Kraftübertragung am vertikalen Implantatanteil ist nicht vorgesehen. Neuerdings entwickelte bzw. weiter entwickelte basale Schraubenimplantate (z.B. Bi-Kortikalschrauben, BCS®) gehören nach dieser Definition auch zu den basalen Implantaten, wenn sie in der zweiten Kortikalis verankert sind und in resorptionsstabile Knochenareale eingebracht werden.

Autorisation/Einweisung

Im allgemeinen reichen auch umfangreiche Erfahrungen mit crestalen Implantatsystemen nicht aus, um basale Implantate bedienen zu können. Deswegen ist eine Produkteinweisung (Autorisation) und fortwährende Nachschulung auch über Jahre nötig, um den sicheren Umgang mit den Medizinprodukten zu gewährleisten.

Gutachterwesen

Gutachter, die Fälle zu beurteilen haben bei denen basale Implantate involviert sind (Kostenerstattungsfälle, Haftpflicht-Fälle), müssen über eine mehrjährige Autorisation für basale Implantate verfügen, und mindestens 50 abgeschlossene Behandlungsfälle nachweisen.

Die Präparation des Implantatbettes

Es kommen für laterale Implantate sowohl Turbinen- als auch Schnell-Läufer Winkelstücke zur Anwendung. Auch Winkelstücke mit 1:1-Übersetzung können bei mindestens 25.000 UPM und bei guter Kühlung eingesetzt werden. Winkelstücke mit Untersetzung 1:10 oder gar 1:248 sind ungeeignet für die Knochenpräparation bei lateralen basalen Implantaten.

Kombination mit natürlichen Zähnen und crestalen Implantaten

Basale Implantate verfügen über eine konstruktive Elastizität und können mit stabilen Zähnen zu Brücken verbunden werden. Ebenso ist eine Kombination mit zweiphasigen crestalen Implantaten möglich. Zu bedenken sind jedoch die Elastizitätsunterschiede zwischen lateralen basalen Implantaten und crestalen Implantaten.

Belastungsprotokolle und Sofortbelastung

Laterale und crestale basale Implantate werden im Regelfall in Sofortbelastungsprotokollen eingesetzt. Dies bedeutet, dass die prothetische Schienung vor dem 3. postoperativen Tag zu erfolgen hat. Zur Schienung werden Brücken mit Metallgerüst und unterschiedlichen Verblendungen verwendet. Bei sehr geringem Knochenangebot ist die Sofortversorgung noch am Operationstag nötig. Bei Kombination mit Kompressionsschrauben und beim Vorliegen von genügend Knochen um das laterale basale Implantat kann die Belastung etwas verzögert werden, jedoch sollte in diesen Fällen spätestens am 5. postoperativen Tag die prothetische Konstruktion mit dauerhaftem Zement eingesetzt werden.

Im distalen Oberkiefer sollen wo immer möglich Abstützungen in der Tubero-pterygoid-Region geschaffen und mit einbezogen werden.

Röntgenbeurteilung, Implantatlockerungen

Laterale und crestale basale Implantate können bei Überlastung eine so genannte sterile Lockerung aufweisen. Dieser Zustand ist reversibel, sofern die Überlast beseitigt wird und das knöcherne Interface zu den Kraftübertragungsarealen nicht infiziert ist. Neben der Beurteilung des einzelnen Implantats sind die Prognose und die Statik der Gesamtkonstruktion, sowie die Beurteilung des bisherigen Behandlungsverlaufes von Bedeutung.

Indikationen zur Entfernung von lateralen basalen Implantaten:

  1. Röntgenologisch muss eine scharf begrenzte Schwärzung um die basale Scheibe oder das Gewinde des Implantats vorliegen. Und das Implantat ist vertikal beweglich.
  2. Röntgenologisch muss eine scharf begrenzte Schwärzung um die basale Scheibe oder das Gewinde des Implantats vorliegen. Und klinisch zeigen sich Zeichen einer Entzündung.

Keine Indikation liegt vor, wenn eine der folgenden Beobachtungen vorliegt:

  1. Die basale Platte ist von der Schwärzung röntgenologisch nicht betroffen.
  2. Von der Schwärzung sind nur vertikale Implantatanteile betroffen.
  3. Schwellungen und/oder Abszesse liegen in der vestibulären, lingualen oder palatinalen Mukosa vor.
  4. Das laterale basale Implantat schmerzt beim Aufbiss, es liegt jedoch keine scharf begrenzte Schwärzung der basalen Scheibe vor.
  5. Beim Vorliegen von kraterförmigen Einbrüchen an den vertikalen Implantatanteilen.
  6. Nur Teile der Scheiben zeigen Schwärzungen im Röntgenbild.
  7. Nur crestale Scheiben sind von der Schwärzung betroffen.