Referentenentwurf zur Änderung des Sachverständigenrechtes

Internationale Implantatstiftung

Wir sind eine gemeinnützige und wissenschaftlich ausgerichtete Stiftung des Privatrechts, die Patientenerfahrungen und Ergebnisse von
Zahnimplantat-Versorgungen nach Knochenaufbau
erfassen und bewerten möchte.

Ziel ist die Erstellung einer Studie zur dentalen Versorgungsrealität in Deutschland / Österreich / Schweiz.

Einsender (Patienten u.a.) erhalten eine fachliche Einschätzung und Bewertung, kostenfrei und vertraulich.

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Internationale Implantatstiftung München
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Referentenentwurf zur Änderung des Sachverständigenrechtes

Es liegt nun der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz- und Verbraucherschutz vor zur Änderung des Sachverständigenrechtes. Hintergrund war, dass in jüngerer Zeit von Bürgerinnen und Bürgern sowie der öffentlichen Berichterstattung zunehmend die Unabhängigkeit und Neutralität gerichtlich bestellter Sachverständiger in einzelnen Fällen in Frage gestellt wurde. Zudem wurde beanstandet, dass gerichtliche Gutachten teilweise nicht die erforderliche Qualität aufweisen. Dies sei bisweilen –etwa bei medizinischen Gutachten- auch auf eine fehlerhafte Auswahl des Sachverständigen durch die Gerichte zurückzuführen. Die Regierungskoalition hat sich deshalb im Koalitionsvertrag durch die 18. Legislaturperiode die Gewährung der Neutralität gerichtlich beigezogener Sachverständiger sowie die Verbesserung der Qualität von Gutachten zum Ziel gesetzt. Durch größere Transparenz im gerichtlichen Auswahlverfahren würde das Vertrauen in die Unabhängigkeit und Neutralität der Sachverständigen erhöht werden und sichergestellt werden, dass die Gerichte qualifizierte Sachverständige benennen.

Der Entwurf sieht vor, die Beteiligungsrechte der Parteien bei der Auswahl der Sachverständigen zu stärken und eine möglichst breite Entscheidungsgrundlage für das Gericht zu schaffen, indem die obligatorische Anhörung der Parteien bzw. beteiligten vor der Ernennung des Sachverständigen ausdrücklich gesetzlich normiert wird.

Außerdem hat der Sachverständige zur Gewährleistung der Neutralität unverzüglich selbst zu prüfen, ob Gründe vorliegen, die geeignet sind, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit zu rechtfertigen, und diese dem Gericht unverzüglich mitzuteilen.

Weiterhin wird vorgesehen, dass das Gericht den Sachverständigen eine Frist zur Übermittlung des Gutachtens zu setzen hat, bei deren Missachtung künftig Ordnungsgelder von bis zu 5.000,00 EUR festgesetzt werden können.